Parkplatznutzung
Vertragsbedingungen für das Abstellen von Fahrzeugen auf den Privatparkplätzen der Firma vonPech
1. Nutzungsberechtigung
Die hier bezeichneten Parkplätze stehen ausschließlich Kunden und Mitarbeitenden der Firma vonPech, Hauptstraße 10, zur Verfügung. Eine Nutzung durch Dritte ist nicht gestattet.
2. Ausschilderung der Parkflächen
Die Parkplätze sind unmissverständlich und deutlich als Privatparkplätze ausgeschildert.
Auf den Schildern wird ausdrücklich auf die Privatnutzung, die Vertragsstrafe bei unbefugter Nutzung, das Abschleppen auf Kosten des Falschparkers sowie die Videoüberwachung hingewiesen.
3. Vertragsstrafe bei widerrechtlichem Parken
Bei unberechtigter Nutzung der Parkflächen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 30 € fällig.
Zusätzlich können weitere Bearbeitungskosten anfallen, insbesondere wenn mit der Verfolgung des Verstoßes ein externer Dienstleister (z. B. Parkraumbewirtschaftung oder Inkassounternehmen) beauftragt wird.
Der Parkplatzinhaber behält sich darüber hinaus das Recht vor, das widerrechtlich abgestellte Fahrzeug gemäß § 859 Abs. 3 BGB („Selbsthilferecht des Besitzers“) unverzüglich und auf Kosten des Falschparkers abschleppen zu lassen.
4. Parkverbot auf dem gesamten Privatgrundstück
Das Falschparken ist nicht nur auf den markierten Stellplätzen untersagt, sondern auch auf allen anderen Flächen des privaten Grundstücks, einschließlich Zufahrten, Randflächen oder nicht gekennzeichneten Bereichen.
Das Blockieren oder Einschränken der Parkmöglichkeiten für berechtigte Nutzer (Kunden und Personal) wird ebenfalls als Vertragsverstoß gewertet und kann entsprechend zur Vertragsstrafe oder zum Abschleppen führen – auch wenn das Fahrzeug nicht direkt auf einem gekennzeichneten Stellplatz steht.
5. Haftungsausschluss für Schäden am Fahrzeug
Jede Person, die ihr Fahrzeug oder Motorrad auf dem Grundstück der Firma vonPech abstellt, verzichtet auf jegliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Parkplatzinhaber – unabhängig davon, ob sie berechtigt oder unberechtigt parkt.
Dies gilt insbesondere für Beschädigungen durch andere Verkehrsteilnehmer, Dritte, Naturgewalten (z. B. Sturm, Hagel, herabfallende Äste) oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.
6. Videoüberwachung
Die Parkflächen werden zur Dokumentation und Beweissicherung videoüberwacht.
Das Videomaterial wird ausschließlich zum Zweck der Verfolgung von Parkverstößen gespeichert und bis zum Abschluss des Verfahrens gegen den Falschparker aufbewahrt, anschließend gelöscht.
7. Zustimmung zu den Vertragsbedingungen
Mit dem Abstellen eines Fahrzeugs (PKW, Motorrad o. Ä.) auf den Parkplätzen der Firma vonPech erklärt sich jede Person – unabhängig davon, ob Mitarbeiter, Kunde oder Dritter – mit diesen Vertragsbedingungen einverstanden.
8. Parkplatzinhaber
vonPech, Hauptstraße 10, 23879 Mölln
Hinweis in eigener Sache:
Wir bitten um Verständnis für diese Maßnahmen.
Leider sehen wir uns gezwungen, diese Regeln zum Schutz unserer Kundschaft und Mitarbeitenden umzusetzen, da es immer wieder zu Verstößen durch Personen kommt, die sich rücksichtslos über die Rechte von Privatbesitzern hinwegsetzen.
Unser Ziel ist es, allen berechtigten Nutzerinnen und Nutzern jederzeit einen freien und sicheren Parkplatz bieten zu können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.ent